Stellungnahme der Zahnärztekammer zur 3G-Regel Quelle: pexels

3G-Regel: Testpflicht beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden?

13. November 2021

Die unterschiedlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verunsichern die Patienten. Derzeit besteht keine 3G oder 2G - Testpflicht von Patienten und Begleitpersonen in Kliniken und Praxen. Allerdings besteht eine FFP2-Maskenpflicht.

2G und 3G-Regel findet in Zahnarztpraxen keine Anwendung

Welche Hygieneregeln gelten aktuell in Arztpraxen? I Quelle: pexels

Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind.

Die sogenannte 3G oder 2G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) findet in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausschließen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon sollten alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Österreich zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen."

Hohe Hygieneanforderungen in Zahnarztpraxen 

Hohe Hygienestandards beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden I Quelle: pexels

Grundsätzlich herrschen in allen Zahnarztpraxen generell sehr hohe Hygieneanforderungen. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass das Hygienebewusstsein während der Pandemie bei den Patienten und in den Praxen weiter gestiegen ist. Deshalb gelten in Zahnarztpraxen die gleichen aktuellen Regeln für die Patienten, wie in der Öffentlichkeit: 

  • Abstandsregeln einhalten
  • Gründliche Reinigung der Hände
  • Benutzung der Desinfektionsspender
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske)
  • Mit geputzten Zähnen zum Termin erscheinen
  • Pünktlich zum Termin erscheinen, damit das Wartezimmer nicht überlastet wird
  • Zum Termin mit möglichst wenig Begleitpersonen erscheinen
  • Zahnarzt bzw. Empfangsmitarbeiterin bei Erkältungssymptomen informieren

 

Quellen: